INTERNE MELDESTELLE
Über diese Website können Sie Ihre Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bei unternehmensinternenen Meldestellen "starten".
Sie könne über diese Website vertraulich eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu den unten aufgeführten Unternehmen vornehmen (interne Meldestelle). Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor Rechtsnachteilen wegen der Abgabe eines solchen Hinweises. Sie haben hiermit also die Möglichkeit, ohne Nachteile vertraulich Umstände über ein Unternehmen zu melden, die den gesetzlichen Melde-Katalog aus dem Hinweisgeberschutzgesetz betreffen. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangaben können allerdings zu nachteiligen Konsequenzen für Sie führen (§ 38 HinSchG). Bitte geben Sie Ihre Meldung daher immer nach bestem Wissen und nicht bewusst falsch ab.
Sie haben die freie Wahl, statt der internene Meldestelle über diese Website auch eine externe Meldestelle bei einer Behörde zu nutzen. Diese ist unter der Adresse https://formulare.bfj.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=ECD9CF6664FA8334EB16 (Bundesminister für Justiz) erreichbar. Nach der gesetzlichen Inention sollte aber der internene Meldestelle der Vorzug ggeben werden, s. § 17 I HinSchG.
Für die nachstehenden Unternehmen können Sie interne Meldungen nach dem HinSchG einreichen
1. Klicken Sie auf den Button mit dem Firmenlogo, für den Sie eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgeben wollen (browserabghängig).
Alternativ klicken Sie auf den nachfolgenden orangenen Firmenbutton:
2. Mit einem Klick auf den orangefarbenen Button mit dem Firmennamen wird das Meldeformular, in dem Sie weitere Informationen zum Meldevorgang erhalten und Ihre Angaben zum Meldefall eintragen und absenden können, angezeigt.
Mit einem Klick auf den Button mit dem Firmenlogo wird Ihnen das Firmenlogo und hierunter ein Link mit dem Text "Meldung einreichen" angezeigt (ggf müssen Sie scrollen, um zum Eintrag zu gelangen). Mit einem Klick auf "Meldung einreichen" öffnet sich das Meldeformular, in dem Sie weitere Informationen zum Meldevorgang erhalten und Ihre Angaben zum Meldefall eintrage können.
3. Ihre Angaben werden in ein sicheres Cloud-Dateisystem unter https://cloud.strieder.lawyer übertragen, auf das Sie auf Wunsch Zugriff haben und dort auch den Bearbeitungsstand einsehen können. Über den Eingang Ihrer Nachricht informieren wir Sie innerhalb von 7 Tagen, anonyme Meldungen werden aber über den internen Channel nicht bearbeitet.
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